Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener sind Schadenersatzansprüche nicht versichert, wenn sie auf Gentechnik zurückgehen: also auf gentechnische eiten, auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sowie auf bestimmte Erzeugnisse, die GVO-Bestandteile enthalten oder aus bzw. mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- gentechnische Arbeiten,
- gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
- Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten oder die aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden, die einen Bezug zur Gentechnik haben, besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt für gentechnische Arbeiten, für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und für Erzeugnisse, die GVO-Bestandteile enthalten oder unter Verwendung von GVO hergestellt wurden. Ansprüche, die auf solche Ursachen zurückgehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Gentechnik in der Pferdehaftpflicht mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf gentechnische Arbeiten oder auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Produkte, die mit GVO hergestellt wurden?
Ja. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen Schäden durch Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten oder die aus GVO beziehungsweise mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Was zählt in diesem Abschnitt zu den gentechnischen Ursachen?
Dazu zählen gentechnische Arbeiten, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sowie Erzeugnisse mit GVO-Bestandteilen oder aus GVO beziehungsweise mit Hilfe von GVO hergestellte Erzeugnisse.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025