Bei der Uelzener Pferdehaftpflicht bestimmt dieser Teil, welcher Versicherungsschutz für einzelne Risiken des privaten Pferdehalters gilt, welche Risikobegrenzungen dafür bestehen und welche besonderen Ausschlüsse greifen. Zugleich wird klargestellt, dass für diese Risiken auch die übrigen Vertragsbestimmungen gelten, sofern hier nichts Abweichendes geregelt ist.
Dieser Teil regelt den Versicherungsschutz für einzelne Risiken. Dazu gehören die für diese Risiken geltenden Risikobegrenzungen sowie die für sie geltenden besonderen Ausschlüsse.
Soweit hier keine abweichenden Regelungen enthalten sind, finden auf die geregelten Risiken auch alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung. Dazu zählen zum Beispiel die Leistungen der Versicherung oder die Allgemeinen Ausschlüsse.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, wie einzelne Risiken des privaten Pferdehalters abgesichert sind, welche Begrenzungen dabei gelten und welche besonderen Ausschlüsse bestehen. Wo hier nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten zusätzlich auch die übrigen Vertragsbestimmungen weiter. Damit ergänzen sich die speziellen Regelungen und die allgemeinen Regeln des Vertrags.
Häufige Fragen
Was wird in diesem Abschnitt geregelt?
Er regelt den Versicherungsschutz für einzelne Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
Gelten für diese Risiken auch die übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja. Soweit dieser Teil keine abweichenden Regelungen enthält, finden auf die geregelten Risiken auch alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung, etwa die Leistungen der Versicherung oder die Allgemeinen Ausschlüsse.
Was gilt, wenn hier eine abweichende Regelung besteht?
Enthält dieser Teil eine abweichende Regelung, geht diese vor; die übrigen Vertragsbestimmungen greifen nur, soweit hier nichts Abweichendes bestimmt ist.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025