Beim Uelzener Pferdehaftpflicht-Schutz ist die gesetzliche Haftpflicht abgesichert, wenn das versicherte Tier im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Nutzungsrichtung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten eingesetzt wird. Dieser Schutz gilt auch, wenn das Tier für diesen Zweck an Dritte überlassen wird, deren gesetzliche Haftpflicht als Tierhüter dabei ebenfalls eingeschlossen ist.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus dem Einsatz des versicherten Tieres bei ehrenamtlichen Tätigkeiten entsteht. Der Einsatz muss dabei im Rahmen der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsrichtung erfolgen.
Eingeschlossen ist außerdem die Überlassung des Tieres zu diesem Zweck an Dritte. Auch deren gesetzliche Haftpflicht als Tierhüter ist im vereinbarten Umfang mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wird das versicherte Tier ehrenamtlich eingesetzt, besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht – vorausgesetzt, der Einsatz passt zu der im Versicherungsschein festgelegten Nutzungsrichtung. Auch wenn das Tier für einen solchen Zweck an andere Personen überlassen wird, sind diese als Tierhüter mitgeschützt.
Häufige Fragen
Ist der Einsatz meines Tieres bei ehrenamtlichen Tätigkeiten mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Einsatz des versicherten Tieres bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, sofern dies im Rahmen der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsrichtung geschieht.
Bin ich auch geschützt, wenn ich das Tier für ehrenamtliche Zwecke an andere überlasse?
Ja, die Überlassung des Tieres zu diesem Zweck an Dritte ist eingeschlossen, ebenso die gesetzliche Haftpflicht dieser Personen als Tierhüter im vereinbarten Umfang.
Gilt der Schutz für jede Art von ehrenamtlichem Einsatz?
Der Einsatz muss im Rahmen der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsrichtung erfolgen, damit Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025