Wer bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener einen Schaden vorsätzlich herbeiführt, hat keinen Anspruch auf Leistungen – dieser Ausschluss gilt für alle Personen, die den Schaden mit Absicht verursacht haben, und in diesen Fällen greift auch die sonst vorgesehene Regelung nicht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
In diesen Fällen findet die betreffende Regelung keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Führt eine versicherte Person einen Schaden absichtlich herbei, besteht dafür kein Versicherungsschutz. Der Ausschluss betrifft alle Personen, die vorsätzlich gehandelt haben. In solchen Fällen kommt die andernfalls vorgesehene Regelung nicht zur Anwendung.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ein Schaden mit Absicht verursacht wurde?
Nein. Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen.
Für wen gilt der Ausschluss bei vorsätzlich verursachten Schäden?
Er gilt für alle Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Greift bei vorsätzlichen Schäden die sonst geltende Regelung?
Nein. In diesen Fällen findet die betreffende Regelung keine Anwendung.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025