Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener sind Ansprüche der versicherten Personen untereinander nicht gedeckt: Fordert etwa der Versicherungsnehmer Schadenersatz von einer mitversicherten Person oder machen mehrere Versicherungsnehmer beziehungsweise mehrere mitversicherte Personen desselben Vertrags Ansprüche gegeneinander geltend, greift der Versicherungsschutz nicht. Der Ausschluss gilt auch für Angehörige, die mit den Betroffenen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind folgende Ansprüche:
- Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der benannten Personen gegen die mitversicherten Personen.
- Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags.
- Ansprüche zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrags.
Diese Ausschlüsse gelten auch für Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Personen, sofern diese mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die versicherte Personen untereinander geltend machen, sind nicht abgedeckt. Das betrifft etwa Forderungen des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen sowie Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern oder mehreren mitversicherten Personen desselben Vertrags. Der Ausschluss erstreckt sich zusätzlich auf Angehörige, die mit den betroffenen Personen im selben Haushalt leben.
Häufige Fragen
Sind Schadenersatzforderungen zwischen den im Vertrag versicherten Personen abgedeckt?
Nein. Ansprüche der versicherten Personen untereinander sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, etwa zwischen mehreren Versicherungsnehmern oder mehreren mitversicherten Personen desselben Vertrags.
Gilt der Ausschluss auch, wenn der Versicherungsnehmer eine mitversicherte Person in Anspruch nimmt?
Ja. Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder der benannten Personen gegen die mitversicherten Personen sind ausgeschlossen.
Betrifft der Ausschluss auch Familienangehörige der versicherten Personen?
Ja. Die Ausschlüsse gelten ebenso für Ansprüche von Angehörigen der genannten Personen, wenn diese mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025