Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und werden deshalb nicht übernommen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden, die aus einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Namensrechten entstehen, besteht kein Versicherungsschutz. Entsprechende Ansprüche sind vom Deckungsumfang ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus einer Persönlichkeitsrechtsverletzung mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind ausgeschlossen.
Wie werden Ansprüche aus Namensrechtsverletzungen behandelt?
Ansprüche wegen Schäden aus Namensrechtsverletzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025