Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener sind Ansprüche wegen Schäden nicht versichert, die beim Austausch, bei der Übermittlung und bei der Bereitstellung elektronischer Daten entstehen. Das betrifft etwa das Löschen oder Verändern von Daten, das fehlerhafte Speichern, gestörten Zugang zum Datenaustausch sowie die Übermittlung vertraulicher Informationen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten. Das gilt, soweit es sich um Schäden aus folgenden Sachverhalten handelt:
- Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten
- Nichterfassen oder fehlerhaftes Speichern von Daten
- Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch
- Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Schäden rund um elektronische Daten besteht kein Versicherungsschutz. Gemeint sind Schäden, die beim Austausch, bei der Übermittlung oder bei der Bereitstellung solcher Daten entstehen. Dazu zählen unter anderem das Löschen, Verändern oder fehlerhafte Speichern von Daten, ein gestörter Zugang zum Datenaustausch sowie die Übermittlung vertraulicher Informationen.
Häufige Fragen
Sind Schäden beim elektronischen Datenaustausch mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten sind ausgeschlossen.
Welche Datenschäden sind konkret vom Ausschluss betroffen?
Betroffen sind Schäden aus Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten, aus Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern, aus Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch sowie aus der Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn vertrauliche Informationen weitergegeben werden?
Ja. Schäden aus der Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025