Wer sein Pferd bei der Uelzener über die Pferdehaftpflicht versichert, ist als Tierhalter für gesetzliche Haftpflichtansprüche rund um das im Versicherungsschein genannte Tier und seine dort festgelegte Nutzungsart abgesichert. Mitversichert sind unter anderem Schäden aus dem Deckakt, Flurschäden, tierische Ausscheidungen sowie das Reiten ohne Zaumzeug oder Sattel und die Teilnahme an Reitunterricht, Rennen, Schauvorführungen und Turnieren.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Tieres (Pferd, Kleinpferd, Pony, Maultier, Esel usw.) in Verbindung mit der im Versicherungsschein bezeichneten Nutzungsart des Tieres.
Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen:
- Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt)
- Flurschäden
- tierischer Ausscheidungen
- des Reitens oder Führens ohne Zaumzeug und/oder Sattel
- Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu
- Schäden aus der Verwendung des eigenen Reittieres als Zugtier von eigenen oder fremden Fuhrwerken
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter des Tieres, das im Versicherungsschein genannt ist – zusammen mit der dort angegebenen Nutzungsart. Neben dem allgemeinen Halterrisiko sind auch bestimmte Situationen ausdrücklich eingeschlossen, etwa Schäden aus dem Deckakt, Flurschäden, tierische Ausscheidungen sowie das Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und Sattel. Ebenso zählen Schäden bei Reitunterricht, Rennen, Schauvorführungen und Turnieren dazu sowie die Nutzung des Reittieres als Zugtier.
Häufige Fragen
Für welche Tiere gilt der Versicherungsschutz?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Tieres, etwa Pferd, Kleinpferd, Pony, Maultier oder Esel, jeweils in Verbindung mit der dort angegebenen Nutzungsart.
Sind Schäden aus dem Deckakt mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Deckakt ist eingeschlossen, und zwar sowohl bei gewolltem als auch bei ungewolltem Deckakt.
Besteht Schutz bei Turnieren und Reitunterricht?
Ja, mitversichert sind Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu.
Ist das Reiten ohne Sattel oder Zaumzeug abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen des Reitens oder Führens ohne Zaumzeug und/oder Sattel ist eingeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025