Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und werden somit nicht ersetzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf folgenden Ursachen beruhen:
- Anfeindung
- Schikane
- Belästigung
- Ungleichbehandlung
- sonstige Diskriminierungen
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden, die aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder anderen Formen der Diskriminierung entstehen, besteht kein Versicherungsschutz. Ansprüche aus diesen Gründen werden vom Versicherer nicht übernommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Schikane oder Belästigung mitversichert?
Nein, Ansprüche wegen Schäden aus Schikane oder Belästigung sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Übernimmt der Versicherer Ansprüche wegen Diskriminierung?
Nein, Ansprüche wegen Schäden aus Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen sind ausgeschlossen.
Welche Verhaltensweisen führen zum Ausschluss von Ansprüchen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025