In der Pferdehaftpflicht der Uelzener sind Ansprüche wegen bestimmter Sachschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen, nämlich solche, die durch Senkungen von Grundstücken, Erdrutschungen oder durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. Ebenso ausgeschlossen sind alle Vermögensschäden, die sich aus diesen Sachschäden ergeben.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn diese entstehen durch:
- Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
Was bedeutet das konkret?
Schäden an Sachen, die durch das Absenken von Grundstücken, durch Erdrutschungen oder durch Überschwemmungen von stehenden oder fließenden Gewässern verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt auch für Vermögensschäden, die als Folge solcher Sachschäden entstehen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmungen mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Sachschäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind ausgeschlossen, ebenso die daraus entstehenden Vermögensschäden.
Was gilt bei Schäden durch Erdrutschungen oder Grundstückssenkungen?
Sachschäden, die durch Senkungen von Grundstücken oder durch Erdrutschungen entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das betrifft auch alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind auch Vermögensschäden betroffen, wenn sie Folge eines ausgeschlossenen Sachschadens sind?
Ja. Alle Vermögensschäden, die sich aus den genannten ausgeschlossenen Sachschäden ergeben, sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025