Wann der Versicherungsschutz in der Pferdehaftpflicht der Uelzener startet, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung bleibt jedoch, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung greifen besondere Regelungen zu den Folgen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht. Allerdings hängt der Beginn davon ab, dass der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag pünktlich gezahlt wird. Wird dieser Beitrag verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten dafür gesonderte Regelungen zu den Folgen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gibt es eine Bedingung für den Beginn des Schutzes?
Ja, der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
In diesem Fall greifen die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025