Wer sein Pferd über die Uelzener Pferdehaftpflicht absichert, hat für die Rettung und Bergung des im Vertrag genannten Tieres Versicherungsschutz: Übernommen werden die Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer dafür tragen muss, mit einer Deckungssumme von 20.000 Euro je Versicherungsfall im Rahmen der Deckungssumme.
Versichert sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Tier zur Rettung und Bergung dieses Tieres zu erbringen hat.
Die Deckungssumme hierfür beträgt je Versicherungsfall 20.000 Euro im Rahmen der Deckungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten, die anfallen, um das im Vertrag genannte Tier zu retten oder zu bergen. Für diese Aufwendungen steht pro Versicherungsfall ein Betrag von 20.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag gilt innerhalb der vereinbarten Deckungssumme.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind bei Rettung und Bergung abgedeckt?
Versichert sind die Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer für die Rettung und Bergung des im Versicherungsvertrag bezeichneten Tieres zu erbringen hat.
Wie hoch ist die Deckungssumme für Rettungs- und Bergungskosten?
Die Deckungssumme beträgt je Versicherungsfall 20.000 Euro und gilt im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.
Für welches Tier gilt dieser Schutz?
Der Schutz gilt für das im Versicherungsvertrag bezeichnete Tier.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025