In der Pferdehaftpflicht der Uelzener zeigt dieser Abschnitt genau, welche Ansprüche von der Forderungsausfalldeckung ausgenommen sind: unter anderem Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung, Forderungen aus einem Forderungsübergang sowie Schäden, für die ein anderer Versicherer oder ein Sozialversicherungsträger einzustehen hat. Auch Schäden im Zusammenhang mit Nuklear- und genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, Streik oder Erdbeben sind nicht gedeckt.
Ausgeschlossen sind Ansprüche:
- für Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung;
- für Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs;
- soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
- aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat. Decken die Leistungen aus jenen Verträgen den gesamten Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person/en nicht ab, leistet der Versicherer nach Maßgabe dieser Bedingungen den Restanspruch aus diesem Versicherungsvertrag;
- aus Schäden, zu deren Ersatz ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt;
- die in ursächlichem Zusammenhang mit Nuklear- und genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift bei bestimmten Ansprüchen nicht. Nicht übernommen werden etwa Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung sowie Forderungen aus einem Forderungsübergang. Zahlt bereits ein anderer Versicherer oder ein Sozialversicherungsträger, ist der Anspruch ausgeschlossen; deckt ein anderer Versicherer den Schaden nur teilweise ab, leistet der Versicherer den verbleibenden Restanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden im Zusammenhang mit Nuklear- und genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben.
Häufige Fragen
Werden Verzugszinsen und Vertragsstrafen über die Forderungsausfalldeckung übernommen?
Nein. Ansprüche für Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung sind ausgeschlossen.
Was gilt, wenn ein anderer Versicherer den Schaden nur teilweise ersetzt?
Wenn die Leistungen aus jenen Verträgen den gesamten Schadenersatzanspruch nicht abdecken, leistet der Versicherer nach Maßgabe dieser Bedingungen den Restanspruch aus diesem Versicherungsvertrag.
Sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn ein Sozialversicherungsträger leisten muss?
Ja. Schäden, zu deren Ersatz ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, sind ausgeschlossen, ebenso Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten.
Sind Schäden durch Krieg oder Erdbeben gedeckt?
Nein. Ansprüche, die in ursächlichem Zusammenhang mit Nuklear- und genetischen Schäden, Krieg, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben stehen, sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025