Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener gilt der Versicherungsvertreter in bestimmten Fällen als bevollmächtigt: Er darf Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Vertragsabschluss, Widerruf, Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegennehmen, dem Versicherungsnehmer Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und im Rahmen der Vermittlung geleistete Zahlungen annehmen.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Dies betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers verschiedene Aufgaben übernehmen. Er kann Erklärungen des Versicherungsnehmers rund um Abschluss, Widerruf, Bestand und Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegennehmen. Außerdem darf er Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss geleistet werden. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann, wenn er sie kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter vom Versicherungsnehmer entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich meine Beiträge an den Versicherungsvertreter zahlen?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025