Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener erhält der Versicherer bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur den Beitragsanteil für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand – dazu ist geregelt, welcher Teil des Beitrags bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen, bei Rücktritt, bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie beim Wegfall des versicherten Interesses erstattet wird oder dem Versicherer zusteht.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur der Beitragsanteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, muss der Versicherer nur den Beitragsteil erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Fehlt diese Widerrufsbelehrung, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag erstatten. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Dasselbe gilt, wenn bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, das Interesse nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet die Pferdehaftpflicht vorzeitig, behält der Versicherer nur den Beitrag für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der Beitrag ab Zugang der Widerrufserklärung erstattet, unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Wegfall des versicherten Interesses gelten jeweils eigene Regeln dazu, bis zu welchem Zeitpunkt dem Versicherer der Beitrag zusteht oder ob nur eine Geschäftsgebühr anfällt.
Häufige Fragen
Bekomme ich Beitrag zurück, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Ja, dem Versicherer steht nur der Beitragsanteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Der übrige Teil wird nicht behalten.
Welche Beiträge werden mir bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen erstattet?
Der Versicherer erstattet den Beitragsteil, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist eine korrekte Widerrufsbelehrung und die Zustimmung, dass der Schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Fehlt die Belehrung, wird zusätzlich der für das erste Jahr gezahlte Beitrag erstattet – außer der Versicherungsnehmer hat bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn der Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht?
Wird der Vertrag durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich zahlen, wenn zu Beginn kein versichertes Interesse besteht?
Nein, dann besteht keine Beitragspflicht. Der Versicherer kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde das nicht bestehende Interesse jedoch versichert, um einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen, ist der Vertrag nichtig, und dem Versicherer steht der Beitrag bis zur Kenntnis der Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025