Bei der Uelzener Pferdehaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für berufliche Tätigkeiten rund um Tiere versichert – etwa als Hufschmied, Hufpfleger, Barhufpfleger oder Huforthopäde sowie als Heilpraktiker, Homöopath, Osteopath, Psychologe, Akupunkteur, Physiotherapeut, Ernährungsberater oder Manualtherapeut für Pferde, Hunde, Katzen und Kleintiere. Der Schutz setzt Qualifikationsnachweise voraus, es gilt eine Selbstbeteiligung von 250,00 € je Versicherungsfall, und als Kleintiere zählen zahme Haustiere, während Reptilien und Amphibien nicht versicherbar sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als:
- Hufschmied, Hufpfleger, Barhufpfleger, Huforthopäde
- Heilpraktiker, Homöopath, Osteopath, Psychologe, Akupunkteur und/oder Physiotherapeut, Ernährungsberater, Manualtherapeut für Pferde, Hunde, Katzen und Kleintiere
Versicherungsschutz für die genannten Tätigkeiten kann nur unter Vorlage von Qualifikationsnachweisen gewährt werden.
Für diese Tätigkeiten gilt eine bedingungsgemäße Selbstbeteiligung von 250,00 € je Versicherungsfall.
Als Kleintiere gelten zahme Haustiere. Nicht versicherbar sind Reptilien und Amphibien.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers bei bestimmten Berufen rund um Tiere. Dazu zählen Tätigkeiten am Huf sowie verschiedene therapeutische und beratende Berufe für Pferde, Hunde, Katzen und Kleintiere. Der Schutz wird nur gewährt, wenn entsprechende Qualifikationsnachweise vorgelegt werden, und je Versicherungsfall trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 250,00 €. Kleintiere sind zahme Haustiere; Reptilien und Amphibien sind nicht versicherbar.
Häufige Fragen
Welche beruflichen Tätigkeiten sind hier abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hufschmied, Hufpfleger, Barhufpfleger, Huforthopäde sowie als Heilpraktiker, Homöopath, Osteopath, Psychologe, Akupunkteur und/oder Physiotherapeut, Ernährungsberater und Manualtherapeut für Pferde, Hunde, Katzen und Kleintiere.
Muss ich für den Versicherungsschutz eine Qualifikation nachweisen?
Ja. Versicherungsschutz für die genannten Tätigkeiten kann nur unter Vorlage von Qualifikationsnachweisen gewährt werden.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Für die genannten Tätigkeiten gilt eine bedingungsgemäße Selbstbeteiligung von 250,00 € je Versicherungsfall.
Welche Tiere gelten als Kleintiere und welche sind nicht versicherbar?
Als Kleintiere gelten zahme Haustiere. Nicht versicherbar sind Reptilien und Amphibien.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung Hufschmiede-Tiertherapeuten 2025