In der Pferdehaftpflicht der Uelzener sind über die eigentliche Tätigkeit hinaus zahlreiche Risiken mitversichert – vom Unterrichten in Theorie und Praxis über die Leitung von Ausritten, Wanderritten und Reitprüfungen bis hin zu Veranstaltungen und Ausflügen. Ebenso enthalten sind bis zu vier Hilfspersonen, Schäden an in Obhut oder Beritt genommenen Pferden beim Bereiter mit gestaffelten Versicherungssummen, Auslandsdeckung für Aufenthalte bis zu einem Jahr sowie der Verlust fremder Schlüssel.
Mitversichert sind:
- die Erteilung von Unterricht in Theorie und Praxis im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit;
- die Aufsichtsführung über Personen im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit;
- die Leitung und Beaufsichtigung von Ausritten, Ausflügen, Wanderritten, Spaziergängen und Trekkingtouren im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit;
- die Leitung und Beaufsichtigung von Reitprüfungen;
- die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und der damit verbundene Aufenthalt in Herbergen;
- die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken.
Mitversichert sind bis zu 4 Hilfspersonen.
Bei der Haftpflicht für Bereiter sind Schäden an in Obhut und/oder Beritt genommenen Pferden mitversichert – auch Fütterungsschäden sowie Schäden an Zaum- und Sattelzeug – durch den Versicherungsnehmer und sein Betriebspersonal. Je Tarifierung ist die Versicherungssumme je Pferd begrenzt auf:
- 10.000,00 € (maximal 100.000,00 € je Schadenereignis)
- 15.000,00 € (maximal 100.000,00 € je Schadenereignis)
- 20.000,00 € (maximal 100.000,00 € je Schadenereignis)
- 50.000,00 € (maximal 200.000,00 € je Schadenereignis)
Abweichend ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr mitversichert. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden, sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages. Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
Mitversichert ist der Verlust fremder Schlüssel. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche zusätzlichen Risiken und Leistungen über die versicherte Tätigkeit hinaus mitgedeckt sind. Dazu gehören etwa das Erteilen von Unterricht, die Aufsicht über Personen, das Leiten von Ausritten und Reitprüfungen sowie Veranstaltungen und Ausflüge. Außerdem sind bis zu vier Hilfspersonen, bestimmte Schäden an fremden Pferden mit festen Höchstsummen, Schadenereignisse im Ausland bis zu einem Jahr und der Verlust fremder Schlüssel mitversichert.
Häufige Fragen
Sind auch Ausritte und Wanderritte über die Versicherung abgedeckt?
Ja, die Leitung und Beaufsichtigung von Ausritten, Ausflügen, Wanderritten, Spaziergängen und Trekkingtouren im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit sind mitversichert.
Wie viele Hilfspersonen sind mitversichert?
Es sind bis zu 4 Hilfspersonen mitversichert.
Wie hoch ist der Versicherungsschutz für Schäden an in Beritt genommenen Pferden?
Die Versicherungssumme je Pferd ist je nach Tarifierung auf 10.000,00 €, 15.000,00 €, 20.000,00 € oder 50.000,00 € begrenzt. Je Schadenereignis gilt ein Maximum von 100.000,00 € bzw. bei der höchsten Stufe 200.000,00 €. Mitversichert sind auch Fütterungsschäden sowie Schäden an Zaum- und Sattelzeug.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Schäden im Ausland?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen ist bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr mitversichert. Ausgeschlossen sind jedoch Versicherungsfälle, die in den USA, US-Territorien und Kanada geltend gemacht werden, sowie Entschädigungen mit Strafcharakter wie punitive und exemplary damages. Die Leistung erfolgt ausschließlich in Euro.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung Reitlehrer 2022