Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener richtet sich das Ende des Vertrags nach der im Versicherungsschein angegebenen Laufzeit: Verträge unter einem Jahr enden automatisch, Verträge über 1 oder 3 Jahre verlängern sich ohne Kündigung. Der Versicherungsnehmer kann mit einer Frist von einem Monat kündigen, der Versicherer mit drei Monaten – und fällt das versicherte Interesse dauerhaft weg, endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
- Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als 1 Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Ist eine Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, besteht der Vertrag weiter fort, wenn er nicht zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat kündigen – und zwar zum Ablauf des jeweiligen Monats, um den sich der Vertrag verlängert hat.
Kündigungsrecht des Versicherers
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherer den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Vertrag läuft, steht im Versicherungsschein. Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr enden von selbst, Verträge über ein oder drei Jahre verlängern sich, wenn niemand kündigt. Der Versicherungsnehmer kann mit einer Frist von einem Monat kündigen, der Versicherer mit drei Monaten. Endet das versicherte Interesse dauerhaft, endet auch der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Pferdehaftpflichtvertrag automatisch?
Bei einer vereinbarten Laufzeit von 1 oder 3 Jahren besteht der Vertrag weiter fort, wenn er nicht zum Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Verträge mit weniger als 1 Jahr Laufzeit enden dagegen automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung nötig ist.
Welche Kündigungsfrist habe ich als Versicherungsnehmer?
Sie können mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Danach ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungsmonats möglich.
Mit welcher Frist kann der Versicherer kündigen?
Der Versicherer kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Nach deren Ablauf ist eine Kündigung jederzeit mit 3 Monaten Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025