Nach einem Versicherungsfall in der Uelzener Pferdehaftpflicht dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – etwa nach einer geleisteten Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der gerichtlichen Zustellung einer Klage. Die Kündigung muss in Textform binnen eines Monats zugehen, und je nach kündigender Partei gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab denen sie wirksam wird.
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Vertragspartner ein Kündigungsrecht. Auslöser können eine geleistete Schadensersatz- oder Sanierungszahlung, eine zu Unrecht abgelehnte Freistellung oder die gerichtliche Zustellung einer Klage über einen versicherten Anspruch sein. Die Kündigung muss in Textform und innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Ereignis zugehen. Wirksam wird sie beim Versicherungsnehmer sofort mit Zugang (oder auf Wunsch später, spätestens zum Ende der Versicherungsperiode), beim Versicherer erst einen Monat nach Zugang.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf der Vertrag nach einem Schaden gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach dem Versicherungsfall zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief, spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird eine Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025