Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener gibt es klar benannte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht: nicht abgedeckt sind Schäden im Zusammenhang mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art, die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter sowie Personenschäden aus eitsunfällen im Betrieb des Versicherungsnehmers nach dem Sozialgesetzbuch VII.
Nicht versichert ist die Haftpflicht in den folgenden Fällen:
- aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art;
- des Versicherungsnehmers als Tierhalter;
- aus Arbeitsunfällen nach folgender Besonderer Bedingung: Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift in bestimmten Situationen nicht. So sind Schäden ausgenommen, die mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art zusammenhängen, sowie die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter. Ebenfalls ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, wenn es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Kraftfahrzeuge mitversichert?
Nein. Schäden, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art stehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Gilt der Schutz auch für die Haftpflicht als Tierhalter?
Nein. Die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter ist nicht versichert.
Sind Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers abgedeckt?
Nein. Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt, sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung Hufschmiede-Tiertherapeuten 2025