Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener sind Schäden nicht versichert, die durch energiereiche ionisierende Strahlen entstehen – etwa Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen. Für solche Schäden besteht kein Anspruch, unabhängig davon, ob der Zusammenhang unmittelbar oder mittelbar ist.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen. Dazu zählen beispielsweise Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die mit energiereichen ionisierenden Strahlen zusammenhängen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt sowohl bei einem unmittelbaren als auch bei einem mittelbaren Zusammenhang. Als Beispiele werden Strahlen von radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlen genannt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch radioaktive Strahlung versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die mit energiereichen ionisierenden Strahlen zusammenhängen – etwa Strahlen von radioaktiven Stoffen –, sind ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Röntgenstrahlen?
Ja. Röntgenstrahlen werden ausdrücklich als Beispiel für energiereiche ionisierende Strahlen genannt, für die der Ausschluss gilt.
Kommt es darauf an, ob der Zusammenhang direkt oder indirekt ist?
Nein. Der Ausschluss greift sowohl bei einem unmittelbaren als auch bei einem mittelbaren Zusammenhang mit den Strahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025