Bei der Uelzener Pferdehaftpflicht wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig; die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Wer nicht pünktlich zahlt, gerät in Verzug und muss nach Mahnung mit Leistungsfreiheit und einer fristlosen Kündigung rechnen.
Ein Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise fällig – zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, darf der Versicherer Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Punkte erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin, also auf Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder der Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach der Regelung zur Leistungsfreiheit nach Mahnung bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Folgebeitrag ist zu dem vereinbarten Zeitpunkt fällig und gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn die Zahlung zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht pünktlich und hat er das zu vertreten, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Der Versicherer kann in Textform mahnen und eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Läuft diese Frist ab, drohen Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung – eine spätere Zahlung kann die Kündigung jedoch unter bestimmten Voraussetzungen wieder unwirksam machen.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung eines Folgebeitrags als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Fällig ist der Beitrag je nach Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Wie lange muss die Zahlungsfrist in einer Mahnung mindestens sein?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform und auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Was passiert, wenn nach Ablauf der Mahnfrist ein Schaden eintritt?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer dann noch mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann eine Kündigung wegen nicht gezahltem Beitrag noch rückgängig werden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung – bzw. bei verbundener Zahlungsfrist innerhalb eines Monats nach Fristablauf – veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025