Bei der Uelzener Pferdehaftpflicht tritt bei einer Veräußerung des Unternehmens der Erwerber in alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ein – ebenso bei Übernahme durch Nießbrauch, Pacht oder ein ähnliches Verhältnis. Erwerber und Versicherer erhalten ein befristetes Kündigungsrecht, Veräußerer und Erwerber haften bei einem Übergang während der laufenden Versicherungsperiode gemeinsam für den Beitrag, und die Veräußerung muss unverzüglich in Textform angezeigt werden.
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer darf dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag kündigen. Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten und die Kündigung in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) aussprechen.
Dieses Kündigungsrecht des Versicherers erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Veräußerung ausübt.
Auch der Erwerber darf den Versicherungsvertrag kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Das Kündigungsrecht des Erwerbers erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Wusste der Erwerber nichts vom Bestehen der Versicherung, beginnt die Monatsfrist ab dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen. Diese Anzeige kann durch den Veräußerer oder den Erwerber erfolgen.
Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dazu allerdings nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Er bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles die Frist für seine Kündigung bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unternehmen verkauft oder etwa durch Pacht oder Nießbrauch übernommen wird, übernimmt der neue Inhaber den Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Beim Beitrag haften Verkäufer und Erwerber bei einem Wechsel während der laufenden Versicherungsperiode gemeinsam. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform gemeldet werden, sonst kann der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsvertrag, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Das gilt auch bei einer Übernahme durch Nießbrauch, Pacht oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Kündigungsfristen gelten nach der Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber gegenüber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; sein Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb bzw. nach Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag zahlen, wenn das Unternehmen während der Versicherungsperiode übergeht?
Veräußerer und Erwerber haften in diesem Fall als Gesamtschuldner für den Beitrag. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung.
Was gilt, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Kannte der Versicherer die Veräußerung bereits oder war seine Kündigungsfrist abgelaufen, ohne dass er gekündigt hat, bleibt er zur Leistung verpflichtet.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025