Die Uelzener Pferdehaftpflicht erweitert den Versicherungsschutz um zahlreiche Leistungen: Sie deckt je nach gewähltem Tarif Schäden am behandelten Tier – etwa beim Hufschmied, Tiertherapeuten oder Haustiertherapeuten – mit gestaffelten Höchstsummen für Pferd, Hund, Katze und Kleintier. Mitversichert sind außerdem die Tierhüterhaftung, die Behandlung von Turniertieren, mobile Tätigkeiten, bis zu vier Hilfspersonen, der Verlust fremder Schlüssel bis 70.000 Euro sowie Schadenereignisse während eines Auslandsaufenthalts bis zu einem Jahr.
Schäden am Tier gemäß Tarifierung
Beim Hufschmied, Hufpfleger und Pferdetherapeuten sind versichert:
- Schäden am Pferd bis 25.000 € je Schadenereignis
- Schäden am Pferd bis 40.000 € je Schadenereignis
- Schäden am Pferd bis 65.000 € je Schadenereignis
Beim Tiertherapeuten sind versichert:
- Schäden am Pferd bis 25.000 €, am Hund bis 3.000 €, an der Katze bis 1.500 € und am Kleintier bis 500 € je Schadenereignis
- Schäden am Pferd bis 40.000 €, am Hund bis 5.000 €, an der Katze bis 2.500 € und am Kleintier bis 700 € je Schadenereignis
- Schäden am Pferd bis 65.000 €, am Hund bis 7.500 €, an der Katze bis 3.500 € und am Kleintier bis 1.200 € je Schadenereignis
Beim Haustiertherapeuten sind versichert:
- Schäden am Hund bis 3.000 €, an der Katze bis 1.500 € und am Kleintier bis 500 € je Schadenereignis
- Schäden am Hund bis 5.000 €, an der Katze bis 2.500 € und am Kleintier bis 700 € je Schadenereignis
- Schäden am Hund bis 7.500 €, an der Katze bis 3.500 € und am Kleintier bis 1.200 € je Schadenereignis
Weiter sind mitversichert:
- die Tierhüterhaftung während der Ausübung der Tätigkeit
- die Behandlung von Turniertieren
- die Apparatebenutzung
- mobile Tätigkeiten
- die Durchführung von Heilmaßnahmen, sofern diese zum Berufsbild gehören. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Heilbehandlungen, die ausschließlich Tierärzten vorbehalten sind.
- bis zu 4 Hilfspersonen
- Schäden an in Obhut genommenen Tieren während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit (auch Fütterungsschäden und Schäden an Zaum und Sattelzeug) durch den Versicherungsnehmer und sein Betriebspersonal
- der Verlust fremder Schlüssel
Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt beim Verlust fremder Schlüssel 70.000,00 € je Schadenereignis.
Abweichend mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden, sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages. Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst je nach gewähltem Tarif Schäden an den behandelten Tieren, wobei für Pferd, Hund, Katze und Kleintier gestaffelte Höchstsummen gelten. Mitversichert sind zusätzlich unter anderem die Tierhüterhaftung, die Behandlung von Turniertieren, mobile Tätigkeiten, bis zu vier Hilfspersonen und Schäden an in Obhut genommenen Tieren. Auch der Verlust fremder Schlüssel bis zu einer bestimmten Höchstsumme sowie Schadenereignisse im Ausland während eines Aufenthalts bis zu einem Jahr sind eingeschlossen, wobei für das Ausland bestimmte Ausschlüsse gelten.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Summe sind Schäden am Pferd beim Hufschmied abgesichert?
Je nach gewähltem Tarif sind Schäden am Pferd bis 25.000 €, bis 40.000 € oder bis 65.000 € je Schadenereignis versichert – jeweils beim Hufschmied, Hufpfleger und Pferdetherapeuten.
Sind Heilmaßnahmen mitversichert?
Ja, die Durchführung von Heilmaßnahmen ist mitversichert, sofern sie zum Berufsbild gehören. Ausgeschlossen bleiben jedoch Ansprüche aus Heilbehandlungen, die ausschließlich Tierärzten vorbehalten sind.
Wie viele Hilfspersonen sind eingeschlossen?
Mitversichert sind bis zu 4 Hilfspersonen.
Gilt der Schutz auch bei Schadenereignissen im Ausland?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen sind jedoch Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden, sowie Entschädigungen mit Strafcharakter wie punitive und exemplary damages.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung Hufschmiede-Tiertherapeuten 2025