Wer als Reitlehrer, Kutsch-Fahrlehrer, Reittherapeut, Trekkingführer oder Bereiter tätig ist, ist über die Pferdehaftpflicht der Uelzener mit seiner gesetzlichen Haftpflicht abgesichert – ebenso als Coach oder Trainer für pferdegestützte Managementseminare. Damit ist klar geregelt, für welche beruflichen Tätigkeiten rund um das Pferd der Versicherungsnehmer geschützt ist.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in folgenden Tätigkeiten:
- als Reitlehrer
- als Kutsch-Fahrlehrer
- als Reittherapeut
- als Trekkingführer
- als Bereiter
- als Coach / Trainer für pferdegestützte Managementseminare
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in verschiedenen beruflichen Rollen rund um das Pferd. Dazu zählen die Tätigkeiten als Reitlehrer, Kutsch-Fahrlehrer, Reittherapeut, Trekkingführer und Bereiter. Auch die Rolle als Coach oder Trainer für pferdegestützte Managementseminare ist eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche beruflichen Tätigkeiten sind über diesen Versicherungsschutz abgedeckt?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Reitlehrer, Kutsch-Fahrlehrer, Reittherapeut, Trekkingführer und Bereiter.
Sind auch pferdegestützte Managementseminare mitversichert?
Ja, auch die Tätigkeit als Coach oder Trainer für pferdegestützte Managementseminare ist eingeschlossen.
Ist die Tätigkeit als Reittherapeut versichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Reittherapeut gehört zum versicherten Personenkreis.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung Reitlehrer 2022