Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald und soweit dieser den Schaden ersetzt hat. Der Versicherungsnehmer muss seinen Anspruch dabei fristgerecht wahren und bei der Durchsetzung mitwirken; verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer seine Leistung kürzen oder verweigern. Gegen Personen im gemeinsamen Haushalt gilt der Anspruchsübergang nur bei vorsätzlicher Schadenverursachung.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über. Das gilt, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Dieser Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch wahren. Das Gleiche gilt für ein Recht, das der Sicherung dieses Anspruchs dient. Dabei sind die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten. Setzt der Versicherer den Anspruch durch, hat der Versicherungsnehmer soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er deswegen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit darf der Versicherer seine Leistung kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers. Die Beweislast dafür, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, trägt der Versicherungsnehmer.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang des Anspruchs nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer einen Schaden bezahlt, übernimmt er zugleich den Anspruch des Versicherungsnehmers gegenüber demjenigen, der den Schaden verursacht hat. Der Versicherungsnehmer muss diesen Anspruch fristgerecht sichern und bei der Durchsetzung helfen. Tut er das nicht, kann der Versicherer weniger oder gar nicht leisten. Gegen Personen, mit denen der Versicherungsnehmer zusammenlebt, wird der Anspruch nur verfolgt, wenn diese den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schädiger, wenn der Versicherer zahlt?
Der Ersatzanspruch gegen den Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer beim Ersatzanspruch?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und bei der Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was geschieht, wenn ich diese Pflicht verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen, wobei Sie beweisen müssen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Gilt der Anspruchsübergang auch gegen Personen aus meinem Haushalt?
Nein. Richtet sich der Anspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung Schadenersatzausfall 2025