Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener können Dritte keine eigenen Rechte aus dem Versicherungsvertrag ableiten. Der Vertrag begründet also ausschließlich Ansprüche zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer und verschafft außenstehenden Personen keinen unmittelbaren Anspruch.
Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertrag besteht nur zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Personen, die nicht Vertragspartei sind (Dritte), können daraus keine eigenen Ansprüche für sich ableiten.
Häufige Fragen
Kann eine dritte Person direkt Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen?
Nein. Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Wer kann Rechte aus dem Versicherungsvertrag ableiten?
Aus dem Vertrag können Dritte keine Rechte herleiten. Ansprüche bestehen somit nicht zugunsten außenstehender Personen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung Schadenersatzausfall 2025