Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener werden die Beiträge im Voraus gezahlt – wahlweise als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, ebenso das Versicherungsjahr, das sich bei nicht vollen Jahren im ersten Zeitraum entsprechend verkürzt.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Das geschieht entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag. Bei laufenden Zahlungen sind folgende Zahlweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge werden immer im Voraus bezahlt. Sie können zwischen laufenden Zahlungen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – oder einem Einmalbeitrag wählen. Die Versicherungsperiode dauert grundsätzlich ein Jahr; bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie der Vertragsdauer. Auch das Versicherungsjahr umfasst ein Jahr, wobei das erste Versicherungsjahr verkürzt wird, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht.
Häufige Fragen
Wann muss der Beitrag gezahlt werden?
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlung oder als Einmalbeitrag.
Welche Zahlweisen sind für laufende Beiträge möglich?
Laufende Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was passiert mit dem Versicherungsjahr, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
In diesem Fall wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025