Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener liegt eine Mehrfachversicherung vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen abgesichert ist. Erfährt der Versicherungsnehmer erst später davon, dass er ohne sein Wissen doppelt versichert war, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen – jedoch nur innerhalb einer Frist von einem Monat ab Kenntnis.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko durch mehrere Verträge abgesichert ist. Wusste der Versicherungsnehmer davon nichts, darf er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dafür hat er ab dem Zeitpunkt, an dem er von der Doppelversicherung erfährt, einen Monat Zeit. Die Aufhebung greift, sobald seine entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann spricht man von einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Kann ich einen doppelt bestehenden Vertrag aufheben lassen?
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann ist die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025