Ansprüche aus der Pferdehaftpflicht der Uelzener verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Wurde ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ruht die Frist bis zur Entscheidung in Textform, im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, wird bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mitgezählt. Die Entscheidung muss dabei in Textform mitgeteilt werden, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Wer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hat, muss diese innerhalb von drei Jahren geltend machen. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den wichtigen Umständen sowie der Person des Schuldners erfahren hat oder aus grober Fahrlässigkeit nichts davon wusste. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird die Zeit bis zu dessen Entscheidung in Textform nicht in die Frist eingerechnet. Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann läuft die Verjährungsfrist?
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis wird dabei wie Kenntnis behandelt.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
Welche Regeln gelten für die Verjährung darüber hinaus?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2025