Wenn Sie als Uelzener-Pferdehalter durch ein fremdes Pferd geschädigt werden und Ihre Schadenersatzforderung gegen den Verursacher nicht durchsetzbar ist, springt die Schadenersatzausfallversicherung der Pferdehaftpflicht ein. Sie schützt den Versicherungsnehmer, wenn ein Dritter als Pferdehalter oder Pferdehüter den Schaden verursacht hat und sogar dann, wenn dieser vorsätzlich gehandelt hat.
Der Versicherungsnehmer erhält Versicherungsschutz für den Fall, dass er während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird. Voraussetzung ist, dass dieser Dritte den Schaden in seiner Eigenschaft als Schadenverursacher, also als Pferdehalter oder Pferdehüter, verursacht hat. Zusätzlich muss die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden können.
Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Pferdehalter oder Pferdehüter zugrunde liegt.
Was bedeutet das konkret?
Diese Versicherung greift, wenn Sie durch ein fremdes Pferd zu Schaden kommen, der Verursacher als Pferdehalter oder Pferdehüter verantwortlich ist und Sie Ihren Schadenersatzanspruch gegen ihn nicht durchsetzen können. Der Umfang der abgesicherten Ansprüche orientiert sich am Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung des Vertrages. Auch wenn der Schadenverursacher vorsätzlich gehandelt hat, besteht Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wann leistet die Schadenersatzausfallversicherung?
Sie leistet, wenn der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten in dessen Eigenschaft als Pferdehalter oder Pferdehüter geschädigt wird und die entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schadenverursacher nicht durchgesetzt werden kann.
Wonach richtet sich der Umfang der abgesicherten Ansprüche?
Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Haftpflicht-Versicherung dieses Vertrages.
Sind auch vorsätzlich verursachte Schäden abgedeckt?
Ja, es besteht darüber hinaus Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schadenverursachers als Pferdehalter oder Pferdehüter zugrunde liegt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung Schadenersatzausfall 2025