Bei der Pferdehaftpflicht der Uelzener greift die Entschädigung wegen erfolgloser Vollstreckung nur, wenn die versicherte Person zuvor einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel oder ein notarielles Schuldanerkenntnis gegen den Schadenverursacher erwirkt hat und jede Zwangsvollstreckung erfolglos geblieben ist. Der Schadenverursacher muss dabei seinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, und der Text nennt genau, wann Vollstreckungsversuche als erfolglos gelten.
Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher erstritten oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers von einem Notar erwirkt hat. Zusätzlich muss jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen den Schadenverursacher erfolglos geblieben sein.
Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass
- entweder eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat;
- oder eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Was bedeutet das konkret?
Bevor die Versicherung zahlt, muss die versicherte Person zunächst gegen den Schadenverursacher vorgegangen sein: entweder mit einem rechtskräftigen vollstreckbaren Titel oder mit einem notariellen Schuldanerkenntnis. Erst wenn der Versuch, das Geld über die Zwangsvollstreckung einzutreiben, erfolglos bleibt, kommt eine Entschädigung in Betracht. Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Als erfolglos gilt die Vollstreckung, wenn sie nicht oder nicht vollständig zur Befriedigung geführt hat oder wenn selbst eine teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Entschädigung möglich ist?
Die versicherte Person muss einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher erstritten oder ein notarielles Schuldanerkenntnis erwirkt haben, und jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel muss erfolglos geblieben sein.
Wo muss der Schadenverursacher seinen Wohnsitz haben?
Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wann gelten Vollstreckungsversuche als erfolglos?
Sie gelten als erfolglos, wenn nachgewiesen wird, dass eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat oder dass selbst eine teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint.
Was ist ein Beispiel dafür, dass eine teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint?
Ein Beispiel ist, wenn der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung Schadenersatzausfall 2025