Was bietet die Uelzener Pferdehaftpflichtversicherung Pferd & Reiter sicher plus im Paket 2? Dieses Paket ergänzt den Pferde-OP- und Pferdehalterschutz um eine Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung mit wählbarer Deckungssumme, Fremd- und Gastreiterschutz, Forderungsausfallversicherung und Mitversicherung von Fohlen; die Leistungen unterscheiden sich je nach gewähltem Paket.
- Pferdehalter-Haftpflicht – Wählbare Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: In Paket 2 5 Mio. €, 10 Mio. € oder 50 Mio. € (maximal 15 Mio. € je Person bei Personenschäden).
- Fremd- und Gastreiterrisiko und Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht: In Paket 2 enthalten.
- Führen / Reiten des Pferdes ohne weitere Auflagen: In Paket 2 enthalten.
- Forderungsausfallversicherung: In Paket 2 bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 €.
- Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen: In Paket 2 ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat.
- Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, am Offenstall sowie an gemieteten Boxen und geliehenen / gemieteten Pferdeanhängern: In Paket 2 bis 100.000 €.
Was bedeutet das konkret?
Paket 2 enthält alle Leistungen aus dem Pferde-OP- und Pferdehalterschutz und fügt eine Haftpflichtversicherung hinzu. Diese deckt Schäden ab, die dein Pferd anderen zufügt, und lässt dich zwischen mehreren Deckungssummen wählen. Mitversichert sind auch Fremd- und Gastreiter, Reitbeteiligungen sowie Fohlen bis zum 24. Lebensmonat. Zusätzlich sind eine Forderungsausfallversicherung und Mietsachschäden an Stallungen und Anhängern abgesichert.
Häufige Fragen
Welche Deckungssummen kann ich bei der Pferdehalter-Haftpflicht wählen?
Wählbar sind 5 Mio. €, 10 Mio. € oder 50 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, maximal 15 Mio. € je Person bei Personenschäden.
Sind Fohlen mitversichert?
Ja, Fohlen sind beitragsfrei ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat mitversichert.
Ab welcher Forderungshöhe greift die Forderungsausfallversicherung?
Die Forderungsausfallversicherung leistet bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 €.
Bis zu welcher Höhe sind Mietsachschäden abgedeckt?
Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen, am Offenstall sowie an gemieteten Boxen und geliehenen/gemieteten Pferdeanhängern sind bis 100.000 € abgedeckt.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Pferdehaftpflichtversicherung Pferd-und-Reiter-sicher-plus 2025