Die Pferdehaftpflicht der Uelzener übernimmt Personen- und Sachschäden, wenn die versicherte Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist. Zu den Personenschäden zählen Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen, zu den Sachschäden die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Versichert sind Personenschäden sowie Sachschäden der versicherten Person, für die der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Zu den Personenschäden gehören die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
Zu den Sachschäden gehören die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt Schäden ab, die entweder Menschen (Personenschäden) oder Gegenstände (Sachschäden) betreffen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist. Personenschäden umfassen Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung, Sachschäden die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Häufige Fragen
Welche Arten von Schäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Personenschäden und Sachschäden der versicherten Person.
Was zählt als Personenschaden?
Als Personenschaden gelten die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
Was gilt als Sachschaden?
Als Sachschaden gelten die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Unter welcher Voraussetzung wird ein Schaden ersetzt?
Der Schaden wird ersetzt, wenn der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung Schadenersatzausfall 2025