Die Uelzener Pferdehalter-Haftpflicht prüft die Haftpflichtfrage, zahlt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherungsschutz umfasst wählbare Deckungssummen, Mietsachschäden, mitversicherte Personen, Veranstaltungen sowie zahlreiche allgemeine Leistungen rund um die Pferdehaltung, deren Umfang je nach gewählten Optionen variieren kann.
- Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche: in allen Tarifen enthalten.
- Wählbare Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €, 10 Mio. € oder 50 Mio. € (15 Mio. € höchstens je Person bei Personenschäden).
- Wählbare Selbstbeteiligung pro Leistungsfall: ohne, 150 € oder 300 €.
- Mietsachschäden – Räume in Gebäuden und Grundstücke: bis zur vereinbarten Deckungssumme.
- Mietsachschäden – Stallungen, Reithallen und Weiden: bis 100.000 €.
- Mietsachschäden – Pferdetransportanhänger: bis 100.000 €.
- Versicherte Personen – Fremd- und Gastreiterrisiko: in allen Tarifen enthalten.
- Reitbeteiligung inkl. Regressverzicht: in allen Tarifen enthalten.
- Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters: in allen Tarifen enthalten.
- Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd: in allen Tarifen enthalten.
- Turnierteilnahme: in allen Tarifen enthalten.
- Teilnahme an Wander- und Distanzritten: in allen Tarifen enthalten.
- Teilnahme an Pferderennen: in allen Tarifen enthalten.
- Teilnahme an Schauen: in allen Tarifen enthalten.
- Gewollter / ungewollter Deckakt: in allen Tarifen enthalten.
- Bergungs- und Rettungskosten: bis 20.000 €.
- Vorübergehende Auslandsaufenthalte ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien: in allen Tarifen enthalten.
- Flurschäden: in allen Tarifen enthalten.
- Weiderisiko: keine Vorschriften zur Zaunhöhe, auch mit Fremdpferden.
- Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat: in allen Tarifen enthalten.
- Forderungsausfallversicherung: bis zur Deckungssumme ab einer Forderungshöhe von 2.500 €.
- Reiten ohne Sattel: in allen Tarifen enthalten.
- Führen des Pferdes ohne Halfter / ohne Trense: in allen Tarifen enthalten.
- Mitführen eines Handpferdes: in allen Tarifen enthalten.
- Innovationsgarantie: in allen Tarifen enthalten.
- Baustein Best-Leistung: gegen Mehrbeitrag versicherbar.
- Best-Leistungs-Garantie: Selbst wenn der entstandene Schaden nicht im Rahmen des Tarifs versichert sein sollte, wird dennoch geleistet, sofern ein anderer deutscher Versicherer bedingungsgemäß zur Zahlung verpflichtet wäre.
- Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert (auf Wunsch des Versicherungsnehmers): bis 7.500 €, sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art, Computern jeder Art (auch tragbare), Computersysteme, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte sowie Brillen jeder Art.
- Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert: versichert bis 7.500 €, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen Sachschaden erlitten hat und ein anderer Pferdehalterhaftpflichtversicherer eine Schadenersatzleistung zum Zeitwert erbracht hat; gilt nur, sofern der Gegenstand nicht älter als 30 Monate ist.
- Gewerbliche Nutzung des versicherten Pferdes: bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 €.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung übernimmt die Prüfung, ob eine Haftung besteht, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Abgesichert sind neben dem Halter auch verschiedene Reiter und Tierhüter sowie viele typische Situationen wie Turniere, Transporte, Weidehaltung oder Auslandsaufenthalte. Deckungssummen und Selbstbeteiligung lassen sich wählen.
Häufige Fragen
Welche Deckungssummen kann ich auswählen?
Wählbar sind 5 Mio. €, 10 Mio. € oder 50 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden gelten höchstens 15 Mio. € je Person.
Welche Selbstbeteiligung ist möglich?
Pro Leistungsfall kann eine Selbstbeteiligung von ohne, 150 € oder 300 € vereinbart werden.
Sind Fohlen mitversichert?
Ja, Fohlen sind ab Geburt bis zum 24. Lebensmonat beitragsfrei mitversichert.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Vorübergehende Auslandsaufenthalte sind versichert, ausgenommen USA, Kanada und US-Territorien.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Pferdehaftpflichtversicherung 2025