Bei der Tierhaftpflicht der Uelzener sind Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert – diese Vorsorgeversicherung greift jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigt. Bis zur Einigung über den Beitrag gelten begrenzte Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und bestimmte Risiken wie Fahrzeuge oder Bahnen sind ausgenommen.
Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jedes neue Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch zusammen mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist – und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung begrenzt auf:
- 500.000,00 € für Personenschäden
- 100.000,00 € für Sachschäden
- 100.000,00 € für Vermögensschäden, soweit vereinbart
Dies gilt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt sind.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:
- aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen
- aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen
- die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
- die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind
Was bedeutet das konkret?
Neue Risiken, die erst nach Vertragsabschluss entstehen, sind zunächst automatisch mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein solches Risiko allerdings nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats melden, sonst fällt der Schutz rückwirkend weg. Bis eine Einigung über den zusätzlichen Beitrag erzielt ist, gelten für den Schutz bestimmte Höchstbeträge. Für einige Risiken – etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge oder Bahnen – gilt diese Vorsorgeregelung nicht.
Häufige Fragen
Sind neu entstandene Risiken sofort mitversichert?
Ja, Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Wird die Anzeige nach Aufforderung des Versicherers nicht innerhalb eines Monats vorgenommen, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Bis zu welchen Beträgen sind neue Risiken vor der Beitragseinigung gedeckt?
Bis zur Einigung ist der Schutz begrenzt auf 500.000,00 € für Personenschäden, 100.000,00 € für Sachschäden und – soweit vereinbart – 100.000,00 € für Vermögensschäden, sofern im Versicherungsschein keine geringeren Summen festgesetzt sind.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht sowie für Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen und über kurzfristige Verträge zu versichern sind.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008