Steigt bei der Uelzener Tierhaftpflicht der Beitrag allein durch eine Beitragsangleichung, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, darf der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – der Versicherer muss dabei auf dieses Recht hinweisen und die Mitteilung rechtzeitig vor Wirksamwerden zusenden.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung möglich. Sie kann frühestens zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich der Beitrag durch eine Beitragsangleichung erhöht und der Versicherungsschutz dabei unverändert bleibt, darf der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Dafür hat er einen Monat ab Zugang der Mitteilung Zeit, und die Kündigung wirkt sofort, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der geplanten Erhöhung. Der Versicherer muss in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hinweisen und sie rechtzeitig zustellen. Bei einer Erhöhung der Versicherungsteuer besteht dagegen kein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Erhöht sich der Beitrag durch die Beitragsangleichung, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen – frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden sollte.
Muss der Versicherer mich über mein Kündigungsrecht informieren?
Ja. Der Versicherer muss in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen, und diese Mitteilung muss spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Kann ich auch bei einer höheren Versicherungsteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008