Bei der Tierhaftpflicht der Uelzener beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer zahlt den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält zudem die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese hat der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift ab dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig bezahlt. In dem Beitrag, der in Rechnung gestellt wird, ist bereits die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsteuer enthalten.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Was passiert, wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Der Versicherungsschutz beginnt zum angegebenen Zeitpunkt nur dann, wenn der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008