Wird eine Tierhaftpflicht der Uelzener vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur der Beitragsanteil zu, der auf den Zeitraum mit bestehendem Versicherungsschutz entfällt – sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Damit wird geklärt, welchen Beitragsteil der Versicherer bei einem vorzeitigen Vertragsende behalten darf.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Dies gilt, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als vorgesehen, muss nur für die Zeit Beitrag gezahlt werden, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Der Versicherer darf also lediglich den auf diesen Zeitraum entfallenden Beitragsanteil beanspruchen. Eine gesetzliche Regelung kann hiervon abweichen und geht dann vor.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Der Versicherer hat dann nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Kann von dieser Beitragsregelung abgewichen werden?
Ja, sie gilt nur, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist. Eine gesetzliche Regelung geht dann vor.
Muss ich den vollen Beitrag zahlen, wenn der Vertrag vor Ablauf beendet wird?
Nein, der Versicherer hat nur Anspruch auf den Beitragsanteil für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008