Wenn sich das versicherte Risiko in der Tierhaftpflicht der Uelzener durch geänderte oder neu erlassene Rechtsvorschriften erhöht, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht besteht nur befristet und erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Risikoerhöhung nutzt.
Erhöht sich das versicherte Risiko dadurch, dass bestehende Rechtsvorschriften geändert oder neue Rechtsvorschriften erlassen werden, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen. Für diese Kündigung gilt eine Frist von einem Monat.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich Gesetze oder kommen neue Vorschriften hinzu und steigt dadurch das versicherte Risiko, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Er muss dieses Recht jedoch zügig nutzen: Erfährt der Versicherer von der Risikoerhöhung, hat er einen Monat Zeit, die Kündigung auszusprechen. Verstreicht dieser Monat ungenutzt, entfällt das Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer den Vertrag wegen geänderter Gesetze kündigen?
Wenn sich das versicherte Risiko durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat.
Wie lange kann der Versicherer sein Kündigungsrecht ausüben?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Risikoerhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008