Bei der Tierhaftpflicht der Uelzener werden alle noch offenen Raten des Jahresbeitrags sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit einer einzelnen Rate in Verzug gerät. Zusätzlich kann der Versicherer für die Zukunft auf jährliche Beitragszahlung umstellen und damit die vereinbarte Ratenzahlung beenden.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig. Das gilt, sobald der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
Darüber hinaus kann der Versicherer für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Ratenzahlung des Jahresbeitrags vereinbart ist und eine Rate nicht rechtzeitig gezahlt wird, werden sofort alle noch offenen Raten auf einmal fällig. Der Versicherer kann außerdem für die Zukunft festlegen, dass der Beitrag jährlich in einem Betrag zu zahlen ist.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mit einer Beitragsrate in Verzug gerate?
Dann werden die noch ausstehenden Raten des Jahresbeitrags sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt die sofortige Fälligkeit nur bei vereinbarter Ratenzahlung?
Ja, die Regelung greift, wenn die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist und der Versicherungsnehmer mit einer Rate in Verzug ist.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008