Nach einem Versicherungsfall in der Tierhaftpflicht der Uelzener können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Versicherungsverhältnis kündigen – etwa wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder eine Haftpflichtklage gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss in Textform und spätestens einen Monat nach dem Ereignis zugehen, wobei je nach Kündigendem unterschiedliche Zeitpunkte für die Wirksamkeit gelten.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde
oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen. Sie muss ihm spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Dieser Zeitpunkt darf spätestens am Ende der laufenden Versicherungsperiode liegen.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Vertragsparteien ein Kündigungsrecht. Auslöser sind eine geleistete Schadensersatzzahlung des Versicherers oder die gerichtliche Zustellung einer Klage über einen versicherten Haftpflichtanspruch. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats nach dem Ereignis zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder zu einem selbst bestimmten späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, wird sie einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Schaden gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung nach einem Versicherungsfall?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann ist die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008