Bei der Tierhaftpflicht der Uelzener umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen genannten Risiken des Versicherungsnehmers sowie deren Erhöhungen und Erweiterungen. Ebenfalls abgedeckt sind neu entstehende Risiken im Rahmen der Vorsorgeversicherung und Erhöhungen durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften – mit klar benannten Ausnahmen wie versicherungspflichtigen Fahrzeugen.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers;
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag in diesem Fall jedoch unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die Risiken, die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen genannt sind, einschließlich ihrer Erhöhungen und Erweiterungen. Auch Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen, sind über die Vorsorgeversicherung abgedeckt. Ausgenommen bleiben jedoch versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie andere Risiken mit gesetzlicher Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Steigt das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, ist dies mitversichert, der Versicherer kann den Vertrag dann aber unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Umfasst ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers sowie aus deren Erhöhungen und Erweiterungen und aus Risiken, die nach Abschluss der Versicherung neu entstehen.
Sind auch neu entstehende Risiken abgedeckt?
Ja, Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, sind im Rahmen der Vorsorgeversicherung mitversichert.
Gilt der Schutz auch für versicherungspflichtige Fahrzeuge?
Nein, Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, sind bei Erhöhungen oder Erweiterungen nicht abgedeckt.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind mitversichert. Der Versicherer kann den Vertrag in diesem Fall jedoch unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008