Bei der Tierhaftpflicht der Uelzener prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer bei berechtigten Ansprüchen von seinen Zahlungspflichten frei. Sobald die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung feststeht, erfolgt die Freistellung binnen zwei Wochen; zudem ist der Versicherer zur Prozessführung und zur Übernahme von Verteidigerkosten in bestimmten Strafverfahren bevollmächtigt.
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob eine Haftung besteht, wehrt unbegründete Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzzahlungen für den Versicherungsnehmer. Berechtigt sind Ansprüche, wenn eine Zahlungspflicht aus Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich besteht und der Versicherer daran gebunden ist. Steht die Verpflichtung bindend fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Der Versicherer darf zudem im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, einen Rechtsstreit führen und unter bestimmten Voraussetzungen Verteidigerkosten übernehmen.
Häufige Fragen
Welche Leistungen sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Sie ist berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers binden diesen nur, soweit der Anspruch auch sonst bestanden hätte.
In welcher Frist erfolgt die Freistellung vom Anspruch des Dritten?
Sobald die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt ist, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Wer übernimmt die Kosten eines Verteidigers im Strafverfahren?
Wenn in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen versicherten Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt wird, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008