Bei der Tierhaftpflicht der Uelzener wird der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig, und wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert einen späteren Beginn des Versicherungsschutzes sowie ein Rücktrittsrecht des Versicherers. Hier erfahren Sie, ab wann der Schutz greift, welche Nachweismöglichkeiten der Versicherungsnehmer hat und unter welchen Voraussetzungen die Leistung entfallen kann.
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags als erster Beitrag.
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat. Dies muss durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein erfolgt sein.
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag ist zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen; bei Ratenzahlung zählt nur die erste Rate als erster Beitrag. Wer zu spät zahlt, für den beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung – es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass er die verspätete Zahlung nicht zu verantworten hat. Für Fälle vor der Zahlung kann die Leistung nur entfallen, wenn der Versicherer vorher deutlich auf diese Folge hingewiesen hat. Außerdem darf der Versicherer bei ausbleibender Zahlung vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag bezahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.
Was gilt bei Ratenzahlung als erster Beitrag?
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags als erster Beitrag.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle bis zur Zahlung entfällt die Leistung nur, wenn der Versicherer zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform oder auffälligen Hinweis im Versicherungsschein darauf aufmerksam gemacht hat.
Kann der Versicherer bei Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, solange der erste oder einmalige Beitrag nicht gezahlt ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008