Bei der Uelzener Tierhaftpflicht sind Folgebeiträge am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig, und wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät auch ohne Mahnung in Verzug. Der Versicherer setzt dann in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen – nach deren Ablauf droht Verlust des Versicherungsschutzes und eine fristlose Kündigung des Vertrags.
Die Folgebeiträge sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt nicht, wenn er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
Der Versicherer wird ihn in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Diese Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie folgende Angaben enthält:
- die rückständigen Beträge des Beitrags, die Zinsen und die Kosten im Einzelnen beziffert
- die Rechtsfolgen, die mit dem Fristablauf verbunden sind
Für Verpfändungsvormerkungen, Abtretungserklärungen, Ersatzurkunden oder Nachforschungen der Anschrift betragen die Kosten 6,50 €. Für Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren wird bei vorliegender Pre-Notification die Gebühr der bezogenen Bank berechnet. Für jede Mahnung betragen die Kosten 2,00 € zuzüglich Porto.
Bei Rücktritt vom Vertrag wird die Prämie bis zur Beendigung des Versicherungsschutzes berechnet. Bei Rücktritt wegen Nichtzahlung der ersten oder einmaligen Prämie werden 20 % des Beitrags der ersten Versicherungsperiode berechnet. Dem Versicherungsnehmer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Versicherer geringere Kosten entstanden sind.
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass er mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurde.
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen hat.
Hat der Versicherer gekündigt und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge müssen am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums beim Versicherer sein; wird nicht rechtzeitig gezahlt, gerät man auch ohne Mahnung in Verzug, sofern man die Verspätung zu vertreten hat. Der Versicherer fordert dann in Textform zur Zahlung auf und setzt eine Frist von mindestens zwei Wochen. Wer nach Fristablauf immer noch nicht gezahlt hat, verliert bis zur Zahlung den Versicherungsschutz, und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden. Zahlt man nach einer Kündigung innerhalb eines Monats den offenen Betrag, läuft der Vertrag weiter – für Schäden in der Zwischenzeit besteht aber kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Folgebeitrag bezahlen?
Folgebeiträge sind am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Man gerät auch ohne Mahnung in Verzug, außer man hat die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer fordert in Textform zur Zahlung auf und setzt eine Frist von mindestens zwei Wochen. Bleibt die Zahlung nach Fristablauf aus, entfällt der Versicherungsschutz und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
Welche Kosten fallen bei Mahnungen und Rücklastschriften an?
Für jede Mahnung betragen die Kosten 2,00 € zuzüglich Porto. Bei Rückläufern im SEPA-Lastschriftverfahren wird bei vorliegender Pre-Notification die Gebühr der bezogenen Bank berechnet. Für Verpfändungsvormerkungen, Abtretungserklärungen, Ersatzurkunden oder Nachforschungen der Anschrift fallen 6,50 € an.
Läuft mein Vertrag weiter, wenn ich nach einer Kündigung noch zahle?
Ja. Zahlt der Versicherungsnehmer nach einer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008