Bei der Tierhaftpflicht der Uelzener zahlt der Versicherer je Versicherungsfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, und für alle Fälle eines Versicherungsjahres gilt in der Regel das Doppelte dieser Summe als Obergrenze. Wichtig sind dabei die Regeln zu Serienschäden, zum möglichen Selbstbehalt, zur anteiligen Übernahme von Prozesskosten und Rentenzahlungen sowie die Folgen, wenn der Versicherungsnehmer eine verlangte Schadenerledigung verweigert.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall. Dieser gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten, wenn die Fälle beruhen:
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadensersatzleistung (Selbstbehalt). Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Versicherer auch in diesen Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt pro Versicherungsfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme, und für ein ganzes Versicherungsjahr in der Regel höchstens das Doppelte davon. Mehrere zusammenhängende Schäden können als ein einziger Versicherungsfall gelten. Ist ein Selbstbehalt vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit dem festgelegten Betrag; reicht die Versicherungssumme nicht aus, werden Prozesskosten und Rentenzahlungen anteilig übernommen. Verweigert der Versicherungsnehmer eine vom Versicherer gewünschte Erledigung des Anspruchs, muss er den dadurch entstehenden Mehraufwand selbst tragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung pro Schadenfall maximal?
Die Leistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt, auch wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen betroffen sind.
Gibt es eine Obergrenze für ein ganzes Versicherungsjahr?
Ja. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die Leistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Werden mehrere zusammenhängende Schäden als ein Fall behandelt?
Ja. Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Fall, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Als Zeitpunkt gilt dann der erste dieser Fälle.
Was passiert, wenn ich eine vom Versicherer gewünschte Schadenerledigung ablehne?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers, kommt der Versicherer für den ab der Weigerung entstehenden Mehraufwand an Entschädigung, Zinsen und Kosten nicht auf.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008