Bei der Tierhaftpflicht der Uelzener gilt der Beitrag bei vereinbartem SEPA-Lastschriftmandat als rechtzeitig gezahlt, wenn er am Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Klappt der Einzug ohne Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt.
Ist vereinbart, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Beitrag kann zum Fälligkeitstag eingezogen werden.
- Der Versicherungsnehmer widerspricht einer berechtigten Einziehung nicht.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung trotzdem noch rechtzeitig. Voraussetzung ist, dass sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag per Lastschrift eingezogen, gilt er als rechtzeitig bezahlt, sobald er am Fälligkeitstag abgebucht werden kann und der Versicherungsnehmer dem nicht widerspricht. Scheitert der Einzug ohne dessen Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn nach einer Aufforderung in Textform sofort gezahlt wird. Liegt es dagegen am Versicherungsnehmer – etwa durch Widerruf des Mandats –, darf der Versicherer künftig eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt der Beitrag bei einer Lastschrift als rechtzeitig gezahlt?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Was passiert, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was gilt, wenn ich das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe?
Wird der Beitrag nicht eingezogen, weil das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten hat, dass nicht eingezogen werden kann, darf der Versicherer künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens verlangen.
Muss ich den Beitrag von mir aus überweisen, wenn der Einzug scheitert?
Nein. Zur Übermittlung des Beitrags ist der Versicherungsnehmer erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer dazu in Textform aufgefordert worden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008