Wie lange läuft die Tierhaftpflicht der Uelzener und wann endet sie? Der Vertrag gilt für die im Versicherungsschein angegebene Zeit. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird. Verträge unter einem Jahr enden ohne Kündigung, und bei mehr als drei Jahren gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt nicht, wenn dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Vertrag läuft, steht im Versicherungsschein. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig – also spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Verträgen über drei Jahre kann bereits zum Ende des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres gekündigt werden.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Muss ich einen kurzen Vertrag unter einem Jahr kündigen?
Nein, bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag ohne Kündigung zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden, wobei die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen muss.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008