Bei der Uelzener Tierhaftpflicht endet der Versicherungsschutz für ein versichertes Risiko automatisch, wenn dieses Risiko vollständig und dauerhaft wegfällt. In diesem Fall behält der Versicherer den Beitrag, den er bis zu dem Zeitpunkt hätte verlangen können, an dem er vom Wegfall des Risikos erfährt.
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung in Bezug auf diese Risiken.
Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Fällt ein versichertes Risiko ganz und auf Dauer weg, so endet der Versicherungsschutz für genau dieses Risiko. Der Versicherer darf dann den Beitrag behalten, der bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, an dem er vom Wegfall des Risikos Kenntnis erhält.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein versichertes Risiko dauerhaft entfällt?
Fällt ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung in Bezug auf dieses Risiko.
Bekomme ich den Beitrag zurück, wenn das Risiko wegfällt?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Ab welchem Zeitpunkt ist der Beitrag maßgeblich, wenn ein Risiko entfällt?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Allgemeine 2008